90% Kostenübernahme
Förderung des Landes NRW

„Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken. Chancen der Digitalisierung nutzen!“

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Aktuell hat das Wirtschaftsministerium des Landes NRW eine Projektförderung ausgeschrieben, in deren Rahmen eine Förderung von 90% der Investitionskosten möglich ist. Weitere Infos finden Sie auch auf der Seite digihandel.nrw.

Förderanträge müssen bis 15. September 2020 gestellt werden!

Ein Projektaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Projektideen können ab sofort bis zum 30. August 2020 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.